DARC @DL de:DL2ABM 01.04.01 10:40 365 5233 Bytes PLC ist beschlossen (kein Aprilscherz) *** Bulletin-ID: GB40G3DB0ABZ *** 010401/1040z DB0SIF, 010401/1040z DB0AIS, 010401/1039z DB0ROF 010401/1039z DB0ERF, 010401/1044z DB0ABZ From: DL2ABM @ DB0ABZ.#NDS.DEU.EU (Karsten) To: DARC @ DL Ich habe keinen Kommentar. vy 73 de Karsten, DL2ABM ----- Schnipp-Schnapp ----- Bundesministerium fuer Wirtschaft und Technologie Pressemitteilung vom 30.03.2001 Weg frei fuer neue Rundfunk-, Medien- und Teledienste Der Bundesrat hat heute den drei Rechtsverordnungen der Bundesregierung zugestimmt, die den vom Telekommunikationsgesetz vorgegebenen Rechtsrahmen fuer die Frequenznutzung konkretisieren. Die Verordnungen koennen somit in Kuerze in Kraft gesetzt werden. "Diese drei Rechtsverordnungen regeln die effiziente und stoerungsfreie Nutzung von Frequenzen. Damit wird auch der Weg freigemacht fuer die Einfuehrung neuer Technologien wie der Telekommunikation auf Stromleitungen (PLC) und den Uebergang von der bisherigen analogen in die digitale Rundfunkuebertragung", sagte Bundesminister Dr. Werner Mueller. Das Bundesministerium fuer Wirtschaft und Technologie hatte die drei Verordnungen ins Bundeskabinett eingebracht. Im einzelnen handelt es sich um die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV), die Frequenznutzungsplanaufstellungsverordnung (FreqNPAV) und die Frequenzzuteilungsverordnung (FreqZutV). Die Verordnungen geben den Nutzern von Frequenzen und den Behoerden des Bundes und der Laender die noetige Rechts- und Planungssicherheit. Die beiden Frequenzplaene legen Nutzungsmoeglichkeiten fest und informieren die interessierten Nutzer ueber die zur Verfuegung stehenden Frequenzen. Die FreqBZPV passt die auf internationaler Ebene festgelegten Vorgaben fuer die Nutzung der Frequenzbereiche an nationale Gegebenheiten an. In der Verordnung wird erstmalig die Frequenznutzung in und laengs von Leitern geregelt. Dies eroeffnet innovativen Techniken, wie z.B. der Telekommunikation auf Stromleitungen, der sog. PLC-Technik, eine sichere Entwicklungsbasis. Die Regelung stellt hierbei sicher, dass Stoerungen von Funkanwendungen durch Frequenznutzungen in Kabelanlagen verhindert werden. Freizuegige Nutzung von Frequenzen in und laengs von Leitern ist erlaubt, wenn in dem Frequenzbereich keine sicherheitsrelevanten Funkdienste betrieben werden und bestimmte Grenzwerte der Stoerstrahlung eingehalten werden. Der Frequenzbereichszuweisungsplan wird durch den Frequenznutzungsplan weiter detailliert. Dieses geschieht in einem oeffentlichen Verfahren, das mit der Frequenznutzungsplanaufstellungsverordnung geregelt wird. Mit der Frequenzzuteilung gemaess der Frequenzzuteilungsverordnung schliesslich werden die konkreten Frequenznutzungen und deren Nutzungsbedingungen festgelegt. Mit diesen drei Rechtsverordnungen wird u.a. ermoeglicht, dass auf Frequenzen, die international und national dem Rundfunkdienst zugewiesen sind, nicht nur Rundfunkprogramme, sondern auch Medien- und Teledienste angeboten werden koennen. Damit wird der Konvergenz von Telekommunikation, Informationstechnik und Rundfunk Rechnung getragen und ein wichtiger Schritt in Richtung Informationsgesellschaft getan. Auf den fuer den Rundfunkdienst genutzten Frequenzen koennen jetzt grundsaetzlich auch interaktive Multimedia- anwendungen angeboten werden, genauso wie stationaerer und mobiler Zugang zum Internet. Die Regulierungsbehoerde fuer Telekommunikation und Post wird diese Nutzungen auf der Grundlage rundfunkrechtlicher Festlegungen im Benehmen mit der zustaendigen Landesbehoerde ermoeglichen. Auf der Basis der Empfehlungen der Initiative Digitaler Rundfunk - einer Initiative des Bundes und der Laender unter Mitwirkung der Marktbeteiligten - fuer die Digitalisierung des Rundfunks, und zwar sowohl des Hoerfunks als auch des Fernsehens, wurde in die Frequenzzuteilungsverordnung eine Regelung fuer die Umwandlung der bisherigen analogen in eine digitale Hoerfunkuebertragung bis zum Jahr 2015 und fuer die Fernsehuebertragung bis zum Jahr 2010 aufgenommen. Die Initiative hatte einvernehmlich empfohlen, aus Gruenden der Planungs- und Rechtssicherheit diese Umwandlung der Rundfunkuebertragung normativ zu regeln. Industrie (Hersteller, Programmanbieter und Netzbetreiber) und Verbraucherverbaende unterstuetzen die mit dieser Regelung verbundene Signalwirkung. Mueller aeusserte sich zufrieden darueber, dass die Verordnungen den Bundesrat passiert haben, nachdem Verzoegerungen wegen strittiger Fragen ueber die Zustaendigkeiten von Bund und Laendern in Rundfunkfragen fuer Verzoegerungen gesorgt hatten. "Die neuen Regelungen foerdern neue Dienste und technische Innovationen, unterstuetzen den Wirtschaftsstandort Deutschland und sorgen damit fuer mehr Wachstum und Beschaeftigung," sagte er in Bonn. (DARC) DL3UXI de DB0GV>