DARC @DL de:DL3UXI 02.04.01 19:27 365 3128 Bytes PLC:Bund u. Laender bedrohen Amateurfunk *** Bulletin-ID: 241DB0GV02I *** From: DL3UXI @ DB0GV.#HES.DEU.EU (Kurt) To: DARC @ DL Trotz massiver physikalisch manifestierter Einwaende von Rundfunkanstalten, Fester Funkdienste, Mobilfunkdienste, Flugfunkdienste und Amateurfunkvertretern hat am 30.03.2001 der Bundesrat die FeqBZPV mit den unveraendert extrem hohen Stoerpegeln der Nutzungsbestimmung 30 verabschiedet(siehe auch Einspielung des BMWi-Pressetextes durch DL2ABM). Die fixierten hohen Stoergrenzwerte bedeuten eine absolute Existenzvernichtung fuer den Amateurfunk und KW-Rundfunk, da ein Kurzwellenbetrieb, in mit Powerline (PLC) versorgten Gebieten, nicht mehr moeglich ist. Die FreqBZPV mit den Stoerfeldstaerken der NB30 zum praktischen Betrieb von PLC verstoesst zweifelsfrei gegen geltendes Recht. Verletzt werden -Art. 5 Abs. 1 GG, -Art. 10 Europ. Menschenrechtskonvention, -Paragr.2 Abs.2 Ziffer 5 Telekommunikationsgesetz, -Bestandsschutzregelung des Paragr. 97 Abs. 5 Satz 2 TKG, -Art. S4.11 u. S15.2 der Radio Regulations der Intern. Fernmeldeunion, sowie das -EMV-Gesetz vom 9.11.1992 und der damit verbundenen EU-Direktive . Die Duldung der Einspeisung von Hochfrequenz in die Stromnetze der EVU's in der geplanten Hoehe der NB30 ist auch ein Verstoss - gegen den Gleichheitsgrundsatz vor dem Gesetz, da hier einer ausgewaehlten, kapitalkraeftigen Gruppe die einhundertfache Stoerspannung zugestanden wird, ohne dass hierfuer eine zwingende Notwendigkeit besteht. Die Einfuehrung von PLC im Sinne der NB30 ist unverhaeltnismaessig, weil diese Anwendung durch die Nutzung geeigneter Technik wie Lichtwellenleiter (Glasfaser) alle technischen und rechtlichen Probleme loesen wuerde. Die Stoerfeldstaerken der NB30 liegen in bzw. ueber der Groesse der Nutzfeldstaerken des demokratisch gewollten gemeinnuetzigen Amateurfunkdienstes. Die juristische Verbriefung des Amateurfunkdienstes im Amateurfunkgesetz -AfuG 1997- und seine verbundene Frequenzzuweisung im Paragr. 46 des Telekommunikationsgesetzes vom 25.07. 1996 - BGBl. I S. 1120 werden mit der NB30 gaenzlich ignoriert. Das was von den totalitaeren deutschen Regimen (3. Reich und DDR-Diktatur) nicht erreicht wurde, naemlich die technische Unterbindung des Empfangs von KW-Auslandsrundfunk und Ausloeschung des laenderuebergreifenden Amateurfunks wird in der Bundesrepublik Deutschland mit Verabschiedung der NB30 jetzt geschehen. Ein ungeheuerlicher Vorgang. Diese Ignoranz und Aroganz der Politik sollte in unseren Reihen Kraefte mobilisieren, die u.a. dazu fuehren, dass wir uns mit den anderen o.g. Betroffenen konzertieren. Gemeinsame weiterfuehrende Proteste, bis hin zu juristischen Schritten (z.B. Klage vor dem Europ. Gerichtshof) muss die Ruecknahme der hohen Stoergrenzwerte der NB30 zum Ziel haben. Den DARC-Vorschlag, naemlich die Schaffung eines HF-Forums (siehe letzter Rundspruch) halte ich u.a. fuer einen Schritt in die richtige Richtung. Kurt, DL3UXI (DARC) DL3UXI de DB0GV>